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Preisgestaltung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Honorarkosten ergeben sich aus dem individuellen Arbeitsaufwand.
Die Berechnung ist an dem Tarifvertrag der Allianz deutscher Designer AGD orientiert. Informationen hierzu unter www.agd.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen  (pdf download hier)

§ 1 Geltungsbereich
Erbracht werden alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen erfolgen ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten www.design-voss.de. Widerspricht der Kunde den geänderten bzw. ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von einem Monat nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann der Designer den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Vertragsangebot, Vertragsschluß
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne das es einer Mitteilung an den Kunden bedarf.

§ 3 Leistungen
Bei der Durchführung von Druckaufträgen wird der Designer im Verhältnis zwischen dem Kunden und den beauftragten Firmen lediglich als Vermittler tätig. Sofern die Druckabnahme durch den Designer vereinbart wird, übernimmt dieser keine Gewähr für die Leistungen der Firmen. Die zur Auftragsdurchführung beauftragten Firmen werden vom Designer dem Auftraggeber benannt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird der Designer im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC, anderen Organisationen und Unternehmen zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen und/oder Unternehmen wird ausschliesslich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Der Designer hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Der Designer übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde den Designer hiermit frei. Der Designer verpflichtet sich, dem Kunden bei Auftragsannahme den jeweiligen Namen des Domaineinrichters zu nennen und über deren AGB's zu informieren.

§ 4 Urheberrechtliche Sonderbestimmungen
4.1 Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturherberrecht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
4.2 Der Designer hat das Recht, seine Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit der Vertrag mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung enthält.
4.3 Mit der Ablieferung der Arbeit durch den Designer und mit der Entrichtung des Entgelts für die Einräumung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber die Nutzungsrechte (§ 31 Urheberrechtsgestz) im vereinbarten Rahmen erworben.

§ 5 Datenschutz
5.1 Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben und gespeichert. Sie werden nur zur Auftragsabwicklung genutzt und eventuell an Dienstleistungsunternehmen in Verbindung mit Ihrem Auftrag weiter gegeben (z.B. im Rahmen von Druckaufträgen). Diese werden nur mit Ihrer Kenntnis weitergegeben.
Ausnahmen sind Auskünfte, zu denen der Designer rechtlich verpflichtet ist
(z.B. gegenüber staatlichen Stellen).
5.2 Auf Antrag erhalten Sie unentgeltlich Auskunft zu den über Sie gespeicherten oder zwecks Auftragserfüllung an Dritte weitergereichten personenbezogenen Daten. Wenden Sie sich dazu bitte an: Alexander Voß, info@design-voss.de
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage
www.design-voss.de unter Impressum-Datenschutz dokumentiert.

§ 6 Grundlage des Vertrages
6.1 Der Auftraggeber darf dem Designer nur solche Vorlagen ( Bildvorlagen, Texte etc.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.
6.2 Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung.

§ 7 Vergütung
7.1 Die Gesamtleistung des Designers besteht in der Schaffung eines Werkes, (gemäß § 631 BGB) das vervielfältigt und verbreitet, also urheberrechtlich genutzt werden soll. Die Nutzungsrechte (gemäß § 31 UrhR) können beschränkt (einfach) oder unbeschränkt (ausschließlich) eingeräumt werden.
7.2 Die Gesamtvergütung für die Leistung des Designers errechnet sich aus folgenden Teilvergütungen:
a Entwurfsvergütung:
Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen, Modellen, Illustrationen bzw. Fotografien.Die Vergütung der Entwicklungs- und Entwurfsleistungen erfolgt per Zeitaufwand mal Stundensatz.
b Nutzungsvergütung:
Dieser Vergütungsteil wird anhand der Summe der Teilfaktoren für die räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzung ermittelt.
Die drei Arten von Nutzungsteilfaktoren dienen der eindeutigen Definition und Kalkulation des schriftlich zu vereinbarenden Gesamtnutzungsumfanges nach räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Kriterien. Durch unterschiedliche Wertschöpfungen werden in den verschiedenen Designbereichen unterschiedliche Faktoren angesetzt.
c Vergütung für sonstige Leistungen:
Diese Teilvergütung errechnet sich aus Stundensatz mal dem Zeitaufwand, der neben dem Entwicklungs- und Entwurfsaufwand entsteht.Sonstige Leistungen sind, sofern sie nicht schriftlich innerhalb der Entwicklungs- und Entwurfsleistung vereinbart sind, zum Beispiel:
Analysen, Andrucke, Angebotseinholung, Auftrags- und Produktionsbetreuung, Fahrt- und Besprechungszeiten, Farbabmusterung, Funktions- und Akzeptanztests, Marktanalysen, Manuskriptstudium, Modellbau, Musteranfertigungen, Programmieraufwand, Recherchen, Reinzeichnungen, Reproduktionen, technische Nebenkosten, Werkzeichnungen etc.

Die Gesamtvergütung errechnet sich nach der Formel: Entwurfsvergütung
+ Nutzungsvergütung + Sonstige Leistungen = Gesamtvergütung

7.3 Weitere Nutzung
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechtseinräumung des Urhebers sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung entsprechenden Vergütung zulässig.
7.4 Ungenutzte Entwürfe
Werden nur Entwürfe, Fotografien oder Reinzeichnungen, ohne Einräumung von Nutzungsrechten bestellt, so entfällt das Entgelt für die Nutzungsrechtseinräumung, nicht jedoch die Vergütungen für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Wird jedoch ein Nutzungsrecht eingeräumt, so ist die Vergütung für den vereinbarten Nutzungsumfang zu zahlen.

§ 8 Fälligkeit der Vergütung
8.1 Die Vergütung des Designers ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig.
8.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
8.3 Bei umfangreichen und in der Abwicklung langfristigen Arbeiten sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten.
8.4 Soweit der Designer nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt beinhalten die Rechnungen keine Mehrwertsteuer.

§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Designer ergeben, ist der Wohnsitz des Designers.